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Leitfaden zur Gründung einer Kindergruppe
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KINDERGRURPPENGRÜNDUNG
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Eine elternverwaltete
Kindergruppe ist eine von Eltern und/oder
Betreuungspersonen gegründete
Tagesbetreuungseinrichtung für Kinder von 0-16
Jahren, die auf Zusammenarbeit und gemeinsamer
Verantwortung von Eltern und Betreuungspersonen
basiert und ein gleichberechtigtes,
partnerschaftliches Verhältnis zwischen allen
Beteiligten verwirklicht. Eine Kindergruppe kann
gegründet werden, wenn der Bedarf nachgewiesen und
die rechtlichen Grundvoraussetzungen erfüllt werden.
Dieser Leitfaden orientiert sich an den
gesetzlichen Richtlinien und Verordnungen des Landes
Niederösterreich und soll einen theoretischen
Überblick über eine Kindergruppengründung geben.
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Kinderbetreuungsgesetz NÖ |
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Tagesbetreuungsverordnung |
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Personelles
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Arbeitsrecht, Dienstzettel
Aus- und Fortbildung der BetreuerInnen
Elternvertrag, Elternmitarbeit
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Allgemeines |
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- Bedarf an Kinderbetreuung in der Gemeinde erheben
- Vereinsbildung (Statuten)
- Kontakt mit örtlichen und regionalen Behörden
- Bildung der Elterngruppe
- Projekt Kindergruppe der Öffentlichkeit präsentieren
- Geeignete Räumlichkeiten in Hinblick auf gesetzliche Vorschriften finden
- Einreichung zur
Bewilligung der Räumlichkeiten bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft
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Als erstes werden Sie durch
Bekannte, Nachbarn oder Freunde Bedarf an Kinderbetreuung in
Ihrer Gemeinde feststellen.
Meist reicht am Anfang die Kinderanzahl nicht aus,
um eine ganze Gruppe damit zu füllen, daher ist es wichtig in ihrer näheren Umgebung den Bedarf zu erheben:
Das können Postwurfsendungen an alle Haushalte sein, Infozettel die Sie bei KinderärztInnen,
am Spielplatz oder überall dort deponieren wo
Eltern anzutreffen sind.
Informieren Sie die Gemeinde und überzeugen
Sie den Bürgermeister, dass die Kindergruppe
eine Bereicherung für die Gemeinde darstellt.
Eine Kindergruppe ist keine Konkurrenz zu den
öffentlichen Betreuungseinrichtungen, sondern
eine sinnvolle Ergänzung, ein hochqualitatives
Betreuungsmodell, das den Bedürfnissen der
Eltern angepasst ist. Überhaupt ist es sehr
wichtig zu allen Gemeindeverantwortlichen, zu
Schul- und KindergartenleiterInnen ein
vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen und diese
Kontakte auch sorgsam zu pflegen.
Gründen Sie einen Verein, suchen Sie einen Kindergruppennamen, der Ihnen und den Kindern Freude macht.
Bei der Suche nach den geeigneten Räumlichkeiten müssen Sie darauf achten, dass diese der
Tagesbetreuungsverordnung entsprechen, (TBV §10 Lage und Ausstattung der Räumlichkeiten) wenn Sie unsicher sind ob das Objekt von der groben Baumasse (Stufen, Eingangstüren, Heizung usw.) der Verordnung entspricht, haben sie die Möglichkeit, einen Bausachverständigen von der Bezirkshauptmannschaft einzuladen. Dieser wird die Räumlichkeiten begutachten, ob sie für eine Kindergruppe geeignet sind. Auch wir vom NEK kommen gerne und stellen unser Know- how zur Verfügung.
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Inhaltliches |
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- Erstellung eines sozialpädagogischen
Konzeptes
- Suche nach BetreuerInnen
- Gruppenfindungsprozess
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Inhaltliches
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Je nach Kinderanzahl benötigen Sie eine bestimmte Anzahl an BetreuerInnen (Tagesbetreuungsverordnung TBV § 6 Betreuungspersonal)
Suchen Sie Personen die ihren Erwartungen an Kinderbetreuung gerecht werden, Personen zu denen die Elterngruppe Vertrauen hat.
Die Betreuungspersonen müssen eine nach der TBV einschlägige Berufsausbildung nachweisen (§ 7 Aus und Fortbildung).
Auf jeden Fall sind außer den pädagogischen
Kenntnissen auch Kompetenzen bezüglich Gruppendynamik
und Gruppenfindung sowie natürlich viel Einfühlungsvermögen in die Arbeit mit Kindern notwendig.
Erstellen Sie mit den Betreuungspersonen und den Eltern ein Sozialpädagogisches Konzept,
in dem Ihre Werte, Zielvorstellungen und Schwerpunkte enthalten
sind.
Sie benötigen das Konzept einerseits für die Bewilligung durch die BH
und Jugendwohlfahrt, andererseits für NEK, wenn Sie bei uns Mitglied werden wollen und für Ihre Gruppe selbst.
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Finanzielles |
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Erstellung eines Finanzkonzeptes
Förderungsmöglichkeiten für Personal- und Sachkosten
(Bund, Land)
Einreichung diverser Förderungen gemäß dem Jugendwohlfahrtsgesetz
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Finanzielles
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Damit eine Kindergruppe den öffentlichen Status seitens des Landes bekommt, bedarf es der Bewilligung der zuständigen BH.
Vorweg benötigt die BH schriftliche Unterlagen der Kindergruppe, (es wird ihnen eine Liste der notwendigen Papiere von der BH zugeschickt, sobald sie um Bewilligung einer Kindergruppe bei der BH ansuchen).
Finanzierungskonzept
Wenn sie um Bewilligung durch die BH oder um Förderungen ansuchen, müssen sie ein Finanzierungskonzept ihrer Kindergruppe vorlegen.
Was soll im Finanzierungskonzept enthalten sein?
- alle möglichen Einnahmen und Ausgaben einer Kindergruppe,
- alle Förderungen die sie erwarten, auch wenn sie noch keine fixen Zusagen haben,
- Elternbeiträge, Spenden und Sonstiges
Die Einnahmen Ausgabenrechnung darf weder einen Gewinn, noch einen Verlust ergeben.
Finanzierungsmöglichkeiten einer Kindergruppe
Land NÖ
1. Tagesbetreuungsförderung Land NÖ und Gemeinden(TBF)
NÖ Tagesbetreuungsförderung
2. Individualförderung für Eltern, Zuschuss zum Betreuungsbeitrag
(siehe TBF Richtlinien)
3. Wenn die Kindergruppe ein
Kooperationsprojekt mit einem öffentlichen
Kindergarten durchführt, fördert das Land NÖ die
tatsächlich anfallenden Kosten, die auch belegt
und abgerechnet werden müssen.
Anträge werden bei der Jugendwohlfahrt gestellt, nähere Details
im NEK-Büro.
EB Förderung
Wiedereingliederungsförderung –
Personalkostenförderung, die von der AMS
-Regionalstelle vergeben wird. Die jeweiligen
Förderkriterien ändern sich häufig und sind bei
der zuständigen AMS -Regionalstelle zu erfragen.
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Personelles |
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Arbeitsrecht, Dienstzettel
Aus- und Fortbildung der BetreuerInnen
Elternvertrag, Elternmitarbeit
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Personelles
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Sobald der Verein eine
Betreuungsperson anstellt, kommen auch die Aufgaben
von ArbeitgeberInnen auf Sie zu.
Die Betreuungspersonen müssen voll
versichert angestellt werden und einen
Arbeitsvertrag oder Dienstzettel erhalten. Seit 1.1.2005 gibt es für den Gesundheits- und Sozialbereich,den
BAGS-Kollektivvertrag, in dem die Anstellung von KindergruppenbetreuerInnen geregelt ist.
Elternvertrag
Alle Eltern die ein Kind in ihrer Kindergruppe betreuen lassen, müssen Mitglieder in
Ihrem Verein sein.
Die Eltern sind somit für den Verein
mitverantwortlich, darum ist es sinnvoll mit den
Eltern einen Elternvertrag aufzusetzen wo Rechte und
Pflichten der Eltern genau festgeschrieben werden.
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