Leitfaden zur Gründung einer Kindergruppe

     
 

KINDERGRURPPENGRÜNDUNG

 
     
  Eine elternverwaltete Kindergruppe ist eine von Eltern und/oder Betreuungspersonen gegründete Tagesbetreuungseinrichtung für Kinder von 0-16 Jahren, die auf Zusammenarbeit und gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Betreuungspersonen basiert und ein gleichberechtigtes, partnerschaftliches Verhältnis zwischen allen Beteiligten verwirklicht.   Eine Kindergruppe kann gegründet werden, wenn der Bedarf nachgewiesen und die rechtlichen Grundvoraussetzungen erfüllt werden.   Dieser Leitfaden orientiert sich an den gesetzlichen Richtlinien und Verordnungen des Landes Niederösterreich und soll einen theoretischen Überblick über eine Kindergruppengründung geben.
  Kinderbetreuungsgesetz NÖ  
  Tagesbetreuungsverordnung  
 

Personelles

Arbeitsrecht, Dienstzettel
Aus- und Fortbildung der BetreuerInnen
Elternvertrag, Elternmitarbeit

Allgemeines

 

  1. Bedarf an Kinderbetreuung in der Gemeinde erheben
  2. Vereinsbildung (Statuten)
  3. Kontakt mit örtlichen und regionalen Behörden
  4. Bildung der Elterngruppe
  5. Projekt Kindergruppe der Öffentlichkeit präsentieren
  6. Geeignete Räumlichkeiten in Hinblick auf gesetzliche Vorschriften finden
  7. Einreichung zur Bewilligung der Räumlichkeiten bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft

 

Als erstes werden Sie durch Bekannte, Nachbarn oder Freunde Bedarf an Kinderbetreuung in Ihrer Gemeinde feststellen.
Meist reicht am Anfang die Kinderanzahl nicht aus, um eine ganze Gruppe damit zu füllen, daher ist es wichtig in ihrer näheren Umgebung den Bedarf zu erheben: Das können Postwurfsendungen an alle Haushalte sein, Infozettel die Sie bei KinderärztInnen, am Spielplatz oder überall dort deponieren wo Eltern anzutreffen sind.

Informieren Sie die Gemeinde und überzeugen Sie den Bürgermeister, dass die Kindergruppe eine Bereicherung für die Gemeinde darstellt. Eine Kindergruppe ist keine Konkurrenz zu den öffentlichen Betreuungseinrichtungen, sondern eine sinnvolle Ergänzung, ein hochqualitatives Betreuungsmodell, das den Bedürfnissen der Eltern angepasst ist. Überhaupt ist es sehr wichtig zu allen Gemeindeverantwortlichen, zu Schul- und KindergartenleiterInnen ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen und diese Kontakte auch sorgsam zu pflegen.

Gründen Sie einen Verein, suchen Sie einen Kindergruppennamen, der Ihnen und den Kindern Freude macht.

 

Bei der Suche nach den geeigneten Räumlichkeiten müssen Sie darauf achten, dass diese der Tagesbetreuungsverordnung entsprechen, (TBV §10 Lage und Ausstattung der Räumlichkeiten) wenn Sie unsicher sind ob das Objekt von der groben Baumasse (Stufen, Eingangstüren, Heizung usw.) der Verordnung entspricht, haben sie die Möglichkeit, einen Bausachverständigen von der Bezirkshauptmannschaft einzuladen. Dieser wird die Räumlichkeiten begutachten, ob sie für eine Kindergruppe geeignet sind. Auch wir vom NEK kommen gerne und stellen unser Know- how zur Verfügung.


 

Inhaltliches

  1. Erstellung eines sozialpädagogischen Konzeptes
  2. Suche nach BetreuerInnen
  3. Gruppenfindungsprozess

 

 

Inhaltliches

Je nach Kinderanzahl benötigen Sie eine bestimmte Anzahl an BetreuerInnen (Tagesbetreuungsverordnung TBV § 6 Betreuungspersonal)
Suchen Sie Personen die ihren Erwartungen an Kinderbetreuung gerecht werden, Personen zu denen die Elterngruppe Vertrauen hat.
Die Betreuungspersonen müssen eine nach der TBV einschlägige Berufsausbildung nachweisen (§ 7 Aus und Fortbildung).
Auf jeden Fall sind außer den pädagogischen Kenntnissen auch Kompetenzen bezüglich  Gruppendynamik und Gruppenfindung sowie natürlich viel Einfühlungsvermögen in die Arbeit mit Kindern notwendig.

Erstellen Sie mit den Betreuungspersonen und den Eltern ein Sozialpädagogisches Konzept, in dem Ihre Werte, Zielvorstellungen und Schwerpunkte enthalten sind.
Sie benötigen das Konzept einerseits für die Bewilligung durch die BH und Jugendwohlfahrt, andererseits für NEK, wenn Sie bei uns Mitglied werden wollen und für Ihre Gruppe selbst.

 

Download Manifest der Kindergruppen

Download Pädagogisches Konzept
 

Finanzielles

Erstellung eines Finanzkonzeptes
Förderungsmöglichkeiten für Personal- und Sachkosten
(Bund, Land)
Einreichung diverser Förderungen gemäß dem Jugendwohlfahrtsgesetz

 

Finanzielles

Damit eine Kindergruppe den öffentlichen Status seitens des Landes bekommt, bedarf es der Bewilligung der zuständigen BH.
Vorweg benötigt die BH schriftliche Unterlagen der Kindergruppe, (es wird ihnen eine Liste der notwendigen Papiere von der BH zugeschickt, sobald sie um Bewilligung einer Kindergruppe bei der BH ansuchen).

Finanzierungskonzept
Wenn sie um Bewilligung durch die BH oder um Förderungen ansuchen, müssen sie ein Finanzierungskonzept ihrer Kindergruppe vorlegen.
Was soll im Finanzierungskonzept enthalten sein?
- alle möglichen Einnahmen und Ausgaben einer Kindergruppe,
- alle Förderungen die sie erwarten, auch wenn sie noch keine fixen Zusagen haben,
- Elternbeiträge, Spenden und Sonstiges
Die Einnahmen –Ausgabenrechnung darf weder einen Gewinn, noch einen Verlust ergeben.

Finanzierungsmöglichkeiten einer Kindergruppe

Land NÖ

1. Tagesbetreuungsförderung Land NÖ und Gemeinden(TBF)
NÖ Tagesbetreuungsförderung

2. Individualförderung für Eltern, Zuschuss zum Betreuungsbeitrag
(siehe TBF Richtlinien)

3. Wenn die Kindergruppe ein Kooperationsprojekt mit einem öffentlichen Kindergarten durchführt, fördert das Land NÖ die tatsächlich anfallenden Kosten, die auch belegt und abgerechnet werden müssen.

Anträge werden bei der Jugendwohlfahrt gestellt, nähere Details im NEK-Büro.


EB – Förderung
Wiedereingliederungsförderung – Personalkostenförderung, die von der AMS -Regionalstelle vergeben wird. Die jeweiligen Förderkriterien ändern sich häufig und sind bei der zuständigen AMS -Regionalstelle zu erfragen.

 

 

Personelles

Arbeitsrecht, Dienstzettel
Aus- und Fortbildung der BetreuerInnen
Elternvertrag, Elternmitarbeit

 

Personelles

Sobald der Verein eine Betreuungsperson anstellt, kommen auch die Aufgaben von ArbeitgeberInnen auf Sie zu.
Die Betreuungspersonen müssen voll versichert angestellt werden und einen Arbeitsvertrag oder Dienstzettel erhalten. Seit 1.1.2005 gibt es für den Gesundheits- und Sozialbereich,den BAGS-Kollektivvertrag, in dem die Anstellung von KindergruppenbetreuerInnen geregelt ist.

Elternvertrag
Alle Eltern die ein Kind in ihrer Kindergruppe betreuen lassen, müssen Mitglieder in Ihrem Verein sein.
Die Eltern sind somit für den Verein mitverantwortlich, darum ist es sinnvoll mit den Eltern einen Elternvertrag aufzusetzen wo Rechte und Pflichten der Eltern genau festgeschrieben werden.

Download Elternvertrag

Download Kindergruppenordnung

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